'''Eisenbeis-Rechtsanwälte''' bilden in zwei Rechtsanwaltsgesellschaften mit derzeit über 70 Rechtsanwälten an 20 Standorten im In- und Ausland einen starken Verbund.
Die Größe dieses Anwaltsnetzwerkes bietet den Mandanten eine umfassene Beratung und Betreuung in allen Rechtsfragen sowie ein hohes Maß an spezialisierter anwaltlicher Dienstleistung. Durch die Struktur der Kanzleien finden die Mandanten ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Die erfolgreiche Bearbeitung komplexer Fragestellungen erfordert die fachübergreifende Zusammenarbeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten.
Netmarks: www.eisenbeis-rechtsanwaelte.de.
Ein Tierarzt, der einen Internetshop für Tierfutter und Tierpflegemittel betreibt und diesen als ›Tier-Apotheke‹ bezeichnet, handelt wettbewerbswidrig. Dasselbe gilt für Verwendung des Begriffs ›Tier-Apotheke‹ für eine Warengruppe im Internetauftritt oder den Hinweis darauf, dass der Internetshop eine „Tier-Apotheke“ beinhalte. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart aufgrund einer Klage der Wettbewerbszentrale entschieden.
Die Richter haben die Verwendung des Begriffs ›Tier-Apotheke‹ als irreführend eingestuft, da der Leser glaube, es handele sich um eine Apotheke, die auf Tierarzneimittel spezialisiert sei und der Inhaber als Apotheker approbiert und deshalb besonders zuverlässig sei.
Ein Teil der Leser erwarte hier eine von der Behörde zugelassene Apotheke, die Arzneimittel für den Veterinärbereich vertreiben dürfe. Da dies alles nicht der Fall ist, stufte das OLG Stuttgart die Aussage ›Tier-Apotheke‹ als irreführend ein.
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Permalink: http://encycan.org/node/11208