Vivatier

'''Vivatier''' ist eine Web 2.0-Community für alle Tierliebhaber, Haustierbesitzer und Menschen, die sich ein Tier anschaffen möchten. Das vielfältige Angebot von reicht von Tierprofilen, Tierblogs, Fotoalben und Tagebüchern über Videodown- und -uploads bis hin zur Interaktion mit Experten und Freunden. Dazu kommt ein reichhaltiges Service- und Informationsangebot: Neben einem Marktplatz mit über 87.000 Kleinanzeigen, einer umfangreichen Tierenzyklopädie mit Informationen zu 470 Tierrassen bietet die im März 2008 gestartete Plattform regelmäßig aktuelle Informationen und Berichte aus der Welt der Tiere (Quelle: Selbstdarstellung; Stand: 06/2009). Anbieter: Vivatier.de medienhaus.com GmbH, Gutenbergstrasse 1, A-6858 Schwarzach, Österreich Netmarks: www.vivatier.de, www.vivatier.at, www.vivatier.ch.

Was tun nach dem Tod eines Haustieres?

Viele Haustierbesitzer verzweifeln bei der Suche nach der letzten Ruhestätte für ihren geliebten Gefährten

Im Leben vieler Haustierbesitzer spielt der tierische Gefährte oft eine ebenso wichtige Rolle wie menschliche Familienmitglieder oder Freunde. Während beim Tod eines Menschen weitgehend feststeht, was mit dem Leichnam geschieht, sind Tierliebhaber sehr oft ratlos, wenn das kostbare Geschöpf verstorben ist.

"Die meisten von ihnen können den Gedanken nicht ertragen, dass ihr langjähriger Begleiter in der Tierverwertungsanlage zusammen mit Schlachtabfällen und Kadaverresten von der Straße zu Tiermehl, Seife oder Brennstoffen verarbeitet wird", berichtet Armin Möller vom Haustierportal Vivatier aus persönlichen Gesprächen mit Mitgliedern des Portals und entsprechenden Forumsdiskussionen. "Haustierbesitzer, die diesen Weg gegangen sind, bereuen ihre Entscheidung im Nachhinein oft jahrelang und machen sich Vorwürfe, dass der letzte Gang nicht in Würde angetreten wurde."

Nach dem Tod muss aber schnell gehandelt werden und es stellt sich die Frage nach Alternativen, mit denen der Haustierbesitzer besser leben kann. Abzuraten ist laut Vivatier von der Bestattung in der freien Natur oder gar in Parkanlagen. Wer diese Vorgehensweise wählt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro belegt werden kann.


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