Zoologische Taxa im Umfeld der Canini
Zur Kulturgeschichte des Wolfes
Taxonomische Ver-ortung des WolfesAus heutiger zoologischer Perspektive zählt der Wolf, neben der zweiten Überfamilie der Katzenartigen (Feloidea), zur Ordnung der Raubtiere (Carnivora). Der Überordnung der Hundeartigen (Canoidea) zugerechnet werden u.a. Hunde (Canidae), Bären (Ursidae), Walrosse (Odobenidae) und Marder (Mustelidae). Während die Gattungsbezeichnungen aus phylogenetischer Perspektive nicht mehr haltbar erscheinen, bleibt die Verzweigung von Canoidea und Feloidea in der Kladistik erhalten; stammesgeschichtlich spalten sich die Canoidea in die rezenten Taxa Canidae und Arctoidea auf, wobei zu letzteren die Bären (Ursidae) zählen<ref name="ftn452">Cf. Anhang, cap. 6.2.2, »Rezente Arten und Unterarten«, p. 227.</ref>.
Die Familie der Hunde (Canidae) entwickelte sich vor etwa 35.000 Jahren<ref name="ftn453">Sowohl diese Angabe als auch der Beginn der Domestizierung des Wolfes zum Haushund sind stark umstritten; während die Archäologie den Beginn der Domestizierung vor etwa 14.000 bis 15.000 Jahren ansetzt, lassen jüngere molekulargenetische Studien einen weitaus früheren Beginn – vor 15.000 bis 135.000 Jahren – vermuten; cf. hierzu Raisor 2005: 1; 70 ss.; ergänzend auch: Lorenz 2000: 23.</ref>. Zu ihr zählen die beiden Tribus der echten Füchse (Vulpini) und der echten Hunde (Canini); auch diese Aufspaltung bleibt kladistisch erhalten. Zu letzterem gehören beispielsweise der Falklandfuchs (Dusicyon australis), der Andenschakal (Pseudalopex culpaeus), der Maikong (Cerdocyon thous), der Waldhund (Speothos venaticus), der Mähnenwolf (Chrysocyon brachyurus)<ref name="ftn454">Der ›Mähnenwolf‹ wird bspw. in Pierer 41857–1865 und Brehm 21882-1887 noch im Artikel ›Wolf‹ beschrieben, in Brockhaus 141894-1896 und Brockhaus KKL 51911 dagegen separat lemmatisiert und im Artikel ›Wolf‹ nicht erwähnt.</ref>, der Afrikanischer Wildhund (Lycaon pictus) sowie die Gattung Canis, wobei letztere in der phylogenetischen Perspektive, im Gegensatz zur klassischen zoologischen Taxonomie, nicht mehr auf einer ›Ebene‹ mit Lycaon, Cuon, Nyctereutes usw. gesehen werden<ref name="ftn455">Eine phylogenetische Darstellung ist im Anhang in cap. 6.2.1, »Phylogenetischer Stammbaum der Canidae, Procyonida und Ursidae.« (p. 227) wiedergegeben.</ref>. Viele dieser taxonomischen Nachbarn des Wolfes wurden früher unter ›Wolf‹ subsumiert.
Okarma/Langwald 2002 Bibikow 1985Während in Brehms Illustrirtem Thierleben (1863 ss.) noch knapp 20 Unterarten beschrieben waren<ref name="ftn456">Cf. cap. 4.2.8, »Illustriertes Thierleben«, p. 113.</ref>, listen Henryk Okarma und Dagmar Langwald (1992/1997/2002) nur 16 Unterarten auf; ihr Gewährsmann ist der russische Zoologe Bibikow (1985/1988/1990/2003)<ref name="ftn457">Cf. Anhang, cap. 6.2.3, »Unterarten des Wolfes nach Okarma/Langwald«, p. 229.</ref>.
Wilson/Reeder 2005Wilson/Reeder liefern in dem Standardwerk Mammal Species of the World (2005)<ref name="ftn458">Wilson/Reeder 2005.</ref> wieder leicht abweichende taxonomische Angaben und insgesamt 38 Unterarten für Canis lupus, wobei hier Dingo und Haushund als Unterarten eingeschlossen werden<ref name="ftn459">Mit Ausnahme von C. l. cubanensis und C. l. desertor[i]um bildet die Systematik von Wilson/Reeder eine Art Superset zu den Angaben aus Okarma/Langwald und Bibikow. Die angegebenen Quellen reichen hier bis in die 1980er Jahre zurück und die Systematik scheint den älteren Forschungsstand vor Nowaks Reklassifikation zu repräsentieren. Cf. Anhang, cap. 6.2.4, »Unterarten des Wolfes nach Wilson/Reeder«, p. 229.</ref>, nicht jedoch C. l. lupaster<ref name="ftn460">Der ägyptische Wolf bzw. der ägyptische Schakal sind hochgradig umstrittene Arten; so schlug bspw. Ferguson 1981 vor, Canis aureus lupaster nicht als große Rasse des Schakals, sondern als kleine Form des Wolfes zu betrachten; damit käme er wieder als Vorfahr altägyptischer Haushunde in Frage; cf. von den Drisch/Boessneck 1985: 44.</ref>.
Nowak 2003Derzeit am weitesten anerkannt ist die auf Nowaks Reklassifikation zurückgehende Unterteilung in dreizehn lebende und zwei ausgestorbene Unterarten, wobei Haushunde und Dingos ausgenommen werden. Die rezenten Arten und Unterarten von Rot- und Grauwolf sind demnach<ref name="ftn461">Nach Nowak 2003: 246, Anmerkungen im Anhang, cap. 6.2.2, »Rezente Arten und Unterarten«, p. 227; die gebräuchlichen deutschen Bezeichnungen wurden ergänzt.</ref>:
| Name | | | | |
|---|---|---|---|---|
| Rotwolf | Canis rufus rufus | Audubon und Bachman | 1851 | |
| Sumpfwolf | Gregors Rotwolf | Canis rufus gregoryi | Goldman | 1937 |
| Florida-Rotwolf | Östlicher Rotwolf | Canis rufus floridanus | Miller | 1912 |
| Indischer Wolf | SO-asiatischer W., (Landjak) | Canis lupus pallipes | Sykes | 1831 |
| Arabischer Wolf | Canis lupus arabs | Pocock | 1934 | |
| Ägyptischer Wolf | Canis lupus lupaster | Hemprich und Ehrenberg | 1832 | |
| Honshu-Wolf | (Japanischer Wolf) | Canis lupus hodophilax | Temminck | 1839 |
| Timberwolf | Amerikanischer Grauwolf | Canis lupus lycaon | Schreber | 1775 |
| Mexikanischer Wolf | Mexican Gray Wolf | Canis lupus baileyi | Nelson und Goldman | 1929 |
| Kaspischer Wolf | Kaukas. -, Caspian Sea W. | Canis lupus cubanensis | Ognev | 1923 |
| Italienischer Wolf | Apenninenwolf | Canis lupus italicus | Altobello | 1921 |
| Eurasischer Wolf | Gemeiner Wolf (u.a.) | Canis lupus lupus | Linnaeus | 1758 |
| Büffelwolf | Great Plains -, Gewölkter W. | Canis lupus nubilus | Say | 1823 |
| Polarwolf | Weißer Wolf, Alaskawolf. | Canis lupus arctos | Pocock | 1935 |
| Tundrawolf | Canis lupus albus | Kerr | 1798 | |
| Russischer Wolf | Canis lupus communis | Dwigubski | 1804 | |
| Hokkaido-Wolf | Ezo-Wolf, (Japanischer Wolf) | Canis lupus hattai | Kishida | 1931 |
| Mackenzie-Wolf | Canadian Timber Wolf (u.a.) | Canis lupus occidentalis | Richardson | 1829 |
Tabelle 2: Rezente Arten und Unterarten von Rot- und Grauwolf (Nowak 2003).
Eine Reihe von Arten aus der Gattung Canis finden sich hier nicht mehr<ref name="ftn462">Darunter Kojote (Canis latrans), Goldschakal (Canis aureus), Schabrackenschakal (Canis mesomelas), Streifenschakal (Canis adustus), Äthiopischer Wolf (Canis simensis) und der vor etwa 10.000 Jahren ausgestorbene Canis dirus.</ref>; in der Systematik von Nowak ebenfalls nicht erfasst sind umstrittene Unterarten wie der Spanische (C. l. signatus), der Indische/asiatische (Canis indica) oder der Himalaya-Wolf (Canis himalayensis, ehem. C. l. chanco).
Berücksichtigt man die Orientierungsfunktion von Enzyklopädien<ref name="ftn463">Cf. cap. 2.2.4, »Funktionen von Enzyklopädien«, p. 33 ss..</ref>, würde gerade bei einem Sachverhalt, der weder trivial noch unkommunizierbar kompliziert ist, eine erklärende Orientierungshilfe angebracht erscheinen:
- Diese würde idealtypisch erwähnen, daß in der Wissenschaft zwischen Grau- und Rotwolf unterschieden wird, wobei ersterer das heute unter ›Wolf‹ alias Canis lupus beschriebene Lebewesen meint.
- Der anerkannte Forschungsstand könnte durch konkrete Quantifizierung (13 lebende und zwei ausgestorbene Unterarten) präzise angegeben und durch exemplarische Nennung einiger Unterarten mit dem korrekten Trinomen verdeutlicht werden.
- Die Erwähnung der Strittigkeit der Unterarten wäre durch einen Hinweis zu substantiieren, woraus sich der Dissens ergibt; ebenfalls sinnvoll wäre dann eine Dimensionierung der Nichtübereinstimmung (Abweichungen von einigen wenigen, dutzenden oder gar Hunderten von Unterarten?)
- Ebenfalls deutlich hervorzuheben wäre, daß sich kulturhistorisch Angaben zum ›Wolf‹ nicht speziell auf Canis lupus, sondern auf ältere naturkundliche und viel weiter gefasste Wolfsvorstellungen beziehen.
Haben präzise taxonomische Angaben eine Relevanz für den Enzyklopädiebenutzer? Eine Erinnerung an Tier- und -artenschutz mag hier genügen: Die vor Import, Export, Inlandshandel und Bejagung geschützten Lebewesen werden in den entsprechenden Richtlinien und Verordnungen ausschließlich mit dem zoologischen Bi- bzw. Trinomen angegeben. Wer sein Wohnzimmer also beispielsweise mit einem Wolfsfell schmücken möchte, sollte sich daher aus einer zuverlässigen Quelle über den Schutzstatus des Vorbesitzers informieren<ref name="ftn464">Cf. cap. 3.1, »Handels- und Vermarktungsverbote für Wolfsfelle«, p. 63.</ref>.
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