NABU kritisiert geplante Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
Der Umweltschutzverband Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat die Bundesregierung aufgefordert, die so genannte Kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nachzubessern. Der derzeit in Abstimmung befindliche Gesetzesentwurf werde den Anforderungen des europäischen Artenschutzrechtes nicht gerecht und senke zudem die bewährten Standards für den Artenschutz auf nationaler Ebene.
Der NABU bemängelt, dass die vom EuGH geforderten Nachbesserungen des BNatSchG nur unvollständig umgesetzt wurden. Das diskutierte Papier berücksichtigt nicht die Lebensräume vieler in Europa bedrohter Arten wie z.B. der Wildkatze. Zudem werde der Schutz vieler lediglich nach nationalem Recht geschützten Tier- und Pflanzenarten massiv geschwächt.
- "Der aktuelle Entwurf stellt einen gravierenden Rückschritt für den Arten- und Naturschutz in Deutschland dar und verfehlt gleich zwei seiner Ziele. Es ist weder eine Verbesserung des bestehenden deutschen Umweltrechts zu erwarten noch werden die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes genügend berücksichtigt“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke anlässlich der heutigen Experten-Anhörung im Bundestag zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die Bundesregierung riskiere mit diesem Gesetzentwurf den Verlust weiterer Arten, obwohl sie sich international und auf EU-Ebene zum Stopp des Artensterbens bis zum Jahr 2010 verpflichtet habe. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte in seinem Urteil vom 10. Januar 2006 festgestellt, dass sowohl das Bundesnaturschutzgesetz als auch das Pflanzenschutzgesetz in mehreren Punkten gegen das EU-Recht verstoßen.
- "Deutschland sollte eigentlich als Gastgeber der UN Vertragsstaatenkonferenz zur Biologischen Vielfalt 2008 eine Vorbildfunktion erfüllen, jetzt stehen wir erneut vor der Gefahr zum wiederholten Mal ein Naturschutzgesetz vorzulegen, das nicht den europäischen Naturschutzstandards entspricht“, betonte Tschimpke. "Wir erwarten von Bundeskanzlerin Merkel und Bundesumweltminister Gabriel, dass sie Deutschland wieder zum Vorbild in Sachen Natur- und Artenschutz machen. Öffentliche Umfragen belegen immer wieder, dass die Bürger eine intakte Umwelt fordern“, so der NABU-Präsident.
Netmarks
- Stellungnahme des NABU zur Novelle des BNatSchG vom 22.12.2006 (PDF-Datei, 250 kB)
- Regierung riskiert weiteren Artenschwund (NABU)
- Europäischer Gerichtshof bemängelt Umsetzung des Naturschutzrechts
Quelle: Pressemitteilung des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) vom 11.06.2007.
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