Gruppe Wolf Schweiz GWS: Protest gegen Abschussbewilligung für Walliser Wolf
Weil er zu viele Schafe gerissen hat, soll im Chablais im Unterwallis erneut ein Wolf getötet werden. Die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) lehnt den Abschuss des Wolfs ab, da bereits im letzten Jahr im Kanton Wallis zwei Wölfe getötet wurden und so eine dauerhafte Ansiedlung der Art verhindert wird. Der zum Abschuss freigegebene ist zurzeit der einzige nachgewiesene Wolf im ganzen Wallis.
Bereits im Herbst 2006 machten sich zwei Wölfe in der Region bemerkbar, als sie Schafe rissen. Darauf hin wurde ein erwachsener Rüde auf Anordnung vom Kanton getötet. Aufgrund genetischer Untersuchungen weiß man, dass er von einem Weibchen begleitet wurde. Dieses Weibchen soll nun auch noch getötet werden, da sie im Verlauf des Sommers 41 geschützte Nutztiere gerissen hat. Damit sind die im "Konzept Wolf Schweiz" aufgestellten rechtlichen Bedingungen für eine Abschussbewilligung zwar erfüllt. Dieses Konzept wird aber im Moment überarbeitet und die GWS hat sich dabei klar für eine Verschärfung der Abschusskriterien ausgesprochen.
Hätte man die Maßnahmen zum Schutz der Nutztierherden von Anfang an konsequent umgesetzt, hätte der Wolf nicht so viele Tiere reißen können. Das zeigen Beispiele aus anderen Regionen wie der Surselva im Kanton Graubünden. Dort lebt seit fünf Jahren ein Wolfsrüde und dank Herdenschutzhunden wurde dieses Jahr kein einziges Nutztier gerissen! Im Chablais hingegen waren nicht alle Herden optimal geschützt, es wurden nur teilweise Herdenschutzhunde eingesetzt. Daher war es für den Wolf leicht, die Herden zu attackieren.
Protestaufruf der GWS
Die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) ruft sämtliche Personen dazu auf, umgehend gegen den geplanten Abschuss zu protestieren. Der Kanton Wallis darf die natürliche Rückkehr des Wolfs nicht verhindern und muss alles daran setzen, dass die Nutztiere geschützt werden. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für den Kanton, weshalb klar gemacht werden soll, dass man nicht weiter bereit ist, im Wallis seinen Urlaub zu verbringen, wenn Wölfe getötet werden. Noch kann der Abschuss verhindert werden, da der Wolf erst ab dem 29. Oktober gejagt werden darf!
Schreiben Sie E-Mails an folgende Stellen:
- Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation:
- info@gs-uvek.admin.ch
- Bundesamt für Umwelt:
- info@bafu.admin.ch
- Kantonskanzlei des Kantons Wallis:
- information@admin.vs.ch
- Walliser Tourismus:
- info@valaistourism.ch
- Chablais Tourismus:
- info@chablais.info
Netmarks
- www.gruppe-wolf.ch
Quelle
- Gruppe Wolf Schweiz (GWS) via Elli Radinger/Newsletter Wolf Magazin vom 17.10.2007.
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