Rottweiler und Rottweiler-Mischlinge in Hessen meldepflichtig
Auslistung von Mastiff und Mastino Napoletano aus hessischer Gefahrenabwehrverordnung
Das Land Hessen hat die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVo) zum Jahresbeginn geändert. Die wichtigsten Änderungen betreffen die so genannte Rasseliste, in der als gefährlich eingestufte Hunde aufgelistet sind. Neu aufgenommen in der Liste ist die Rasse Rottweiler. Rottweiler und Rottweiler-Mischlinge sind somit ab Jahresbeginn als gefährliche Hunde eingestuft. Dies teilt die Tierschutzorganisation Tasso e.V. mit.
Nach der neuen Verordnung dürfen Rottweiler, die nach dem 30. Dezember 2008 geboren wurden, nur noch mit Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes gehalten und geführt werden. Der Besitzer muss nachweisen können, dass er genügend Sachkunde hat, um ein solches Tier zu halten. Außerdem muss der Hund eine Wesensprüfung ablegen.
Je nach Gemeinde muss das Tier zusätzlich einen elektronischen Chip tragen, mit dem es eindeutig zu identifizieren ist. Hundebesitzer, die Rottweiler und Rottweiler-Mischlinge bereits vor dem 30. Dezember 2008 gehalten haben, müssen dies der zuständigen Ordnungsbehörde schriftlich bis spätestens 30. Juni 2009 anzeigen.
Die hessische Hundeverordnung listet zehn Rassen als "vermutlich gefährlich" auf:
- Pitbull-Terrier,
- Staffordshire-Terrier,
- Staffordshire-Bullterrier,
- Bullterrier,
- American Bulldog,
- Dogo Argentino,
- Fila Brasileiro,
- Kangal,
- Kaukasischer Owtscharka und
- Rottweiler.
Aus der Liste fielen Mastiff und Mastino Napoletano.
Quelle
- Pressemitteilung des TASSO e.V. vom 21. Februar 2009.
|
|
|



