Tierschutzrecht

NABU legt Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vor

›Tötung ist Verstoß gegen Artenschutz und streng zu ahnden‹

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Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat erstmals ein umfassendes Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vorgelegt.

"Der Wolf ist mit circa 50 Tieren noch eines der seltensten Säugetiere Deutschlands. Seine Tötung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Artenschutz dar und ist streng zu ahnden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Das Gutachten sei vor allem auch mit Blick auf die Debatte um das rechtliche Strafmaß und Vorgehen bei illegalen Wolfsabschüssen erstellt worden.

Im dem am Dienstag in Berlin präsentierten 102 Seiten umfassenden Rechtsgutachten der Kanzlei Caspers & Mock, Koblenz, wurde untersucht, in welchem Maße die vorhandenen nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben den Schutz der Wölfe in Deutschland aktuell gewährleisten. Dabei wurden neben den strafrechtlichen, auch die Konsequenzen im Jagd- und Waffenrecht beleuchtet.


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Tierschutzorganisationen kämpfen in Brüssel für die Straßenhunde Europas

›Impfen und Kontrolle ist besser als Töten‹

Sie werden gejagt, gefangen und getötet – die Straßenhunde genießen in den wenigsten EU-Mitgliedsstaaten Schutz und Respekt“, sagt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation Tasso e.V. Petra Zipp vom Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) pflichtet ihm bei: „Mit der Tiergesundheitsstrategie 2007-2013‘ hat sich das Europaparlament zu seiner Verantwortung für Haustiere bekannt, zu denen die Straßentiere als verwilderte ausgesetzte Heimtiere natürlich auch gehören“, so die Tierschützerin.

Folgerichtig beriefen sich Tierschutzorganisationen nun auf dieses Papier, um Straßentiere in die Vorbeugungsmaßnahmen (Impfen, Kastrieren, medizinische Versorgung) der Kommission mit einzubinden.

Diese Forderung trugen Tasso, der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) sowie Vier Pfoten und der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) nun in Brüssel vor. Sie untermauerten ihr Anliegen mit fast 60.000 Unterschriften, die seit Januar 2008 gesammelt worden waren. Der bmt hatte zu Beginn des letzten Jahres seine Kampagne „Auch Straßenhunde haben ein Recht auf Leben!“ gestartet und eine Resolution verabschiedet, in der die EU aufgefordert wurde, im Rahmen der „Tiergesundheitsstrategie“ Fördergelder für flächendeckende Kastrationsprojekte bereit zu stellen.


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Resolution Strassenhunde, Screenshot

Resolution gegen Tötung und Mißhandöung von Straßenhunden in Europa, Screenshot.

Text der Resolution

Die EU muß Verantwortung für die Straßenhunde tragen
Die Unterzeichner, Bürger aus allen EU-Mitgliedsländern, fordern hiermit die Europäische Kommission und das Europäische Parlament eindringlich auf, sich endlich zu ihrer Verantwortung für die Straßenhunde in der EU zu bekennen und auch diese Tiere unter ihren Schutz zu stellen.


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Resolution Strassenhunde, Screenshot

Die Europäische Union (EU) bekennt sich in ihrem am 13. Dezember 2007 ratifizierten EU-Vertrag ausdrücklich zu ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren als fühlende und leidensfähige Wesen. Unberücksichtigt davon bleiben Haustiere, die in dem Gesetz einfach fehlen. Das hat zur Folge, dass es für die Millionen von Straßenhunden und streunenden Katzen in Europa keinen gesetzlich verankerten Schutz gibt.

Dr. Madeleine Martin, Hessische Tierschutzbeauftragte, derzeit abgeordnet nach Brüssel, weiß auch warum: „Im Mittelpunkt der EU-Interessen stehen Handel, Wissenschaft und Transport. Das gilt auch für Tiere. Ethische Gesichtspunkte haben da keinen Platz”. Gäbe es endlich ein Gesetz, das sich auch der Straßenhunde und Streunerkatzen annehmen würde, gingen ganz schnell auch die Tollwutgefahr und andere Krankheiten zurück.

Um dem Missstand in der EU-Gesetzgebung endlich ein Ende zu bereiten, hat die Europaabgeordnete Dr. Martin gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) eine Resolution entworfen, die die EU auffordert, Verantwortung für die Straßenhunde in Europa zu übernehmen.


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Hunde bitte im Auto lassen, Schild

Auch wenn draußen die Temperaturen noch eher frühlingshaft als sommerlich sind: Im geparkten Auto kann bei prallem Sonnenschein das Thermometer dennoch auf mehr als 30 Grad steigen. Besonders betroffen sind dunkel lackierte Wagen mit großen Scheiben. Hier einen Hund für mehrere Stunden einzusperren – wie sogar auf Zoo-Parkplätzen empfohlen wird – kann an Tierquälerei grenzen, so die Tierschutzorganisation Tasso e.V.

Viele Hundebesitzer wollen ihren Vierbeiner nicht allein zu Hause lassen und nehmen ihn im Auto mit. Auch dahin, wo Hunde nicht erlaubt sind. In Zoos, Museen und Rummelplätzen beispielsweise. Auf dem Parkplatz wird dann die Seitenscheibe ein paar Zentimeter heruntergekurbelt und der Hund oft für mehrere Stunden seinem Schicksal überlassen. Was aber viele nicht bedenken: Auch wenn der Wagen anfangs im Schatten steht, schon nach wenigen Minuten kann sich die Situation radikal ändern. Die Sonne wandert, trifft sie das Auto, wird es im Innenraum schnell unerträglich heiß.

Hunde schwitzen nur ein wenig an den Pfoten“ erklärt Philip McCreight, Leiter der Tasso-Zentrale. „Ihren Wärmehaushalt regeln sie überwiegend durch das Hecheln“. Doch bei Temperaturen von weit über 30 Grad würde das auch nicht mehr helfen. „Die Tiere verlieren sehr schnell viel Flüssigkeit, das führt zum Kollaps und schließlich zum Tod“.


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Hunde bitte im Auto lassen, Schild

Hunde bitte im Auto lassen - Schild an einem Zooeingang.

Abbildung: Tasso e.V.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.

Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis – wie schon die Vorinstanzen – Recht.


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In seinem Urteil zur Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde hob das Bundesverfassungsgericht am 16. März 2004 das Zuchtverbot für die Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie den so genannten Pitbull-Terrier auf, bestätigte aber gleichzeitig das Einfuhr- und Verbringungsverbot.

Das im Gesetz enthaltene Zuchtverbot falle in die Kompetenz der Bundesländer und sei hier durch entsprechende Verordnungen bzw. Gesetze zu regeln. Diese Vorschriften fallen jedoch derzeit je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. In einigen Bundesländern bestehen bereits Zuchtverbote.


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