Der Umweltschutzverband Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat die Bundesregierung aufgefordert, die so genannte Kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nachzubessern. Der derzeit in Abstimmung befindliche Gesetzesentwurf werde den Anforderungen des europäischen Artenschutzrechtes nicht gerecht und senke zudem die bewährten Standards für den Artenschutz auf nationaler Ebene.
Der NABU bemängelt, dass die vom EuGH geforderten Nachbesserungen des BNatSchG nur unvollständig umgesetzt wurden. Das diskutierte Papier berücksichtigt nicht die Lebensräume vieler in Europa bedrohter Arten wie z.B. der Wildkatze. Zudem werde der Schutz vieler lediglich nach nationalem Recht geschützten Tier- und Pflanzenarten massiv geschwächt.
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